Ihre Daten sind mir wichtig!
Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen:
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffe ich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Keine Datenerhebung auf der Webpage:
Im Rahmen des Besuchs auf dieser Webpage werden keine personenbezogenen Daten – auch nicht via Cookies odgl – ermittelt.
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen, werden die angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei mir gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen:
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen.

Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der
Behörde bzw dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den
(Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen.

Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.